
Ausgleichsposten aus Neubewertung: Konten, in denen der Unterschiedsbetrag zwischen den (angepassten) Anschaffungskosten und dem Marktwert am Bewertungsstichtag erfasst wird; bei den Aktiva, wenn der Marktwert höher ist als die Anschaffungskosten, und bei den Passiva, wenn die Anschaffungskosten höher sind als der Marktwert. Es werden sowohl die ...
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